Beitragsordnung des Vereins „Robotics Erlangen“
§1 Beitragspflicht
(1) Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.
(2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Beitritts, außer ein Mitglied tritt in den letzten drei Monaten eines Geschäftsjahres in den Verein ein. Dann beginnt die Beitragspflicht mit dem Beginn des nächsten Geschäftsjahres.
(3) Bei Austritt aus dem Verein werden bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet.
§2 Höhe des Beitrages
(1) Der jährliche Beitrag für aktive Mitglieder und Fördermitglieder beträgt 10,00 Euro.
(2) Jedes Mitglied kann darüber hinaus freiwillig einen zusätzlichen jährlichen Förderbeitrag leisten. Die Höhe des Förderbeitrags wird vom Mitglied selbst festgelegt. Er kann jederzeit vom Mitglied für das folgende Geschäftsjahr schriftlich geändert oder widerrufen werden.
§3 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig.
(2) Tritt ein Mitglied dem Verein nach dem 1. Januar bei, so wird der Mitgliedsbeitrag zwei Wochen nach dem Eintritt fällig.
§4 Zahlungsweise
(1) Die Beiträge sind jährlich zu entrichten.
(2) Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren entrichtet werden. Der Beitrag wird vom Verein eingezogen und auf das Vereinskonto abgeführt.
(3) Änderungen der Kontodaten sind dem Verein unverzüglich anzuzeigen.
(4) Gebühren, die bei der Erhebung des Beitrages vom Mitglied verursacht werden, gehen zu Lasten des Mitglieds.
§5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt zum 11. Dezember 2012 in Kraft